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Susanne Kleinheyer

Fachanwältin für Arbeitsrecht


Frau Kleinheyer hat an den Universitäten Bonn und Regensburg Rechtswissenschaften und Politische Wissenschaften studiert. 1990 legte sie ihr Erstes, 1994 ihr Zweites juristisches Staatsexamen ab. 1990 bis 1994 war sie Mitarbeiterin am Institut für Wissenschaftsrecht an der Universität Bonn. 1994 trat sie in unsere Kanzlei ein und wurde zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.

Frau Kleinheyer ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und bearbeitet schwerpunktmäßig unsere arbeitsrechtlichen Mandate. Dabei vertritt sie sowohl Arbeitnehmer und Betriebsräte als auch Arbeitgeber, so dass sie einen differenzierten Blick auf die sich stellenden arbeitsrechtlichen Fragestellungen hat.

Sie berät Vereine und Verbände in allen anfallenden Rechtsfragen, wobei ihr auch ihre steuerrechtlichen Kenntnisse (Fachanwaltslehrgang) zugutekommen. Sie bearbeitet weiterhin äußerungsrechtliche Mandate und beschäftigt sich mit dem Recht des Internets. Darüber hinaus ist sie allgemein zivilrechtlich tätig mit Schwerpunkten im Erb-, Familien- und Mietrecht.

Frau Kleinheyer nimmt regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teil und verfügt über die Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltsvereins (DAV).

Mitgliedschaften:

  • 7. Vertreterversammlung des Versorgungswerk der Rechtsanwälte in NRW
  • Vorprüfungsausschusses Arbeitsrecht der Rechtsanwaltskammer Köln
  • Deutscher Anwaltsverein (DAV)
  • Bonner Anwaltsverein (BAV)

Fortbildungsbescheinigung