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Henning Obermöller

Fachanwalt für Familienrecht


Henning Obermöller, geboren 1962, ist als Rechtsanwalt beratend und im Bereich der Prozessvertretung tätig. Er hat an den Universitäten Bochum und Bonn Rechtswissenschaften studiert. 1988 legte er sein erstes, 1992 sein zweites juristisches Staatsexamen ab. 1992 trat er in eine Bonner Sozietät ein, der er bis 2013 angehörte. Seit 2014 ist Herr Rechtsanwalt Obermöller Mitglied unserer Sozietät.

Herr Obermöller berät Privatleute und Unternehmen in allen rechtlich relevanten Fragen, beispielsweise in Fragen des Verkaufes und des Vertriebs von Waren, im Bereich des Personal- und Arbeitsrechts sowie bei Problemen des Schutzes und der Verwertung von geistigem Eigentum, insbesondere bei der Vergabe von Lizenzen. Er vertritt national und international agierende kleine und mittelständische Unternehmen.

Daneben ist Herr Obermöller, der seit 1998 den Titel „Fachanwalt für Familienrecht“ führt, auf die Bereiche Scheidung, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung und Erbrecht, sowie auf Fragen des Internationalen Familienrechts bis hin zur Gestaltung und Überprüfung von Ehe- und Partnerschaftsverträgen spezialisiert.

Darüber hinaus ist er allgemein tätig, so auch im Bereich des Presse- und Äußerungsrechts.

Herr Obermöller nimmt regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teil und verfügt über die Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltsvereins (DAV).

Mitgliedschaften:

  • Deutscher Anwaltsverein (DAV)
  • Bonner Anwaltsverein (BAV)

Fortbildungsbescheinigung